Elternbeiträge
gültig ab 01.09.2024
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit | Krippe 1-3 Jahre | Kindergarten 3 Jahre bis Schuleintritt |
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bis 4 Std. | 225 € | 125 € |
4-5 Std. | 248 € | 138 € |
5-6 Std. | 271 € | 151 € |
6-7 Std. | 294 € | 164 € |
7-8 Std. | 317 € | 177 € |
8-9 Std. | 340 € | 190 € |
Im Elternbeitrag enthalten sind alle Nebenkosten: Spielgeld, Instandhaltungskostenpauschale sowie ein Beitrag für die Haushaltshilfe.
Zusätzlich wird monatlich ein Betrag von 10 € fällig (7 € Frühstücksgeld sowie 3 € Getränkegeld).
Der Geschwisterkinder Rabatt beträgt 20,00 Euro.
Die Beträge sind für 12 Monate zu entrichten.
Unterstützung zum Elternbeitrag:
Krippe: bis zu 400 EUR
Das bayerische Familiengeld erhalten alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern.
Für erste und zweite Kinder jeweils 250 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 6.000 Euro). Ab dem dritten Kind jeweils 300 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 7.200 Euro).
Bayerisches Krippengeld: Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengelds ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Weitere Infos: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/
Kindergarten: 100 EUR
Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
Weitere Infos zu finanziellen Leistungen für Familien:
www.familienland.bayern.de/themen/finanzielle-leistungen
Die Kosten für Kinderbetreuung sind steuerlich absetzbar.